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20. Oktober 2023

So entschlüsseln Sie Ihre Renteninformation

Jeder gesetzlich Versicherte bekommt ab seinem 27. Geburtstag regelmäßig Informationen über seine aktuellen Rentenansprüche, samt Prognose zu deren Weiterentwicklung. Trotz vieler mitgelieferter Erläuterungen in der Renteninformation bleiben oft wichtige Details unklar oder unentdeckt.

Anhand eines Musterbeispiels werden hier einige Begriffe und deren Ergebnisse entschlüsselt:

Blogbeitrag – Musterausschnitt einer Renteninformation

Rentenformel

Die Berechnung aller gesetzlichen Renten erfolgt mit der Rentenformel:

Monatsrente = [Summe der Entgeltpunkte] * [Zugangsfaktor] * [Aktueller Rentenwert] * [Rentenartfaktor]

  • Die Summe der Entgeltpunkte ist abhängig von den bis zu einem Stichtag gezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung. Dieser Stichtag ist im ersten Satz der Renteninformation angegeben (im Beispiel: 31.12.2022). Bis zu diesem Datum werden die Entgeltpunkte ermittelt, gespeichert und berücksichtigt. Einzahlungen nach diesem Stichtag fließen in die Berechnung der Renteninformation normalerweise nicht ein, obwohl sie oft die Rentenansprüche erhöhen.
  • Der Zugangsfaktor variiert je nach Rentenbeginn. Für die Regelaltersrente beträgt dieser Faktor 1, während er für die Erwerbsminderungsrente in der Regel bei 0,892 liegt, sofern der Beginn der Erwerbsminderungsrente nicht kurz vor dem Regelrentenalter liegt.
  • Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 01.07. vom Gesetzgeber festgelegt und beträgt derzeit 37,60 € (bis zum 30.06.2024).
  • Der Rentenartfaktor für die angegebenen Alters- und Erwerbsminderungsrenten ist stets 1.

Damit dominieren für die angegebenen Rentenauskünfte zwei Faktoren, nämlich Summe der Entgeltpunkte und der aktuelle Rentenwert des jeweiligen Rentenmonats.

Höhe der zukünftigen Regelaltersrente

Die Höhe der zukünftigen Regelaltersrente wird in zwei Varianten angegeben. Zum einen werden die bis zum Stichtag erworbenen Ansprüche, die „erreichte Anwartschaft”, ausgewiesen (im Beispiel: 253,50 €). Zum anderen wird bei unterstellter fortgesetzter Beitragszahlung eine Prognose angegeben (im Beispiel 1.169,00 €). Wenn nach dem Stichtag keine Beiträge gezahlt werden, erhält man bei Erreichen des Regelrentenalters nur die bis dahin erworbene Rente (im Beispiel: 253,50 €).

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Grad der Einschränkung. Bei einer vollen Erwerbsminderung, bei der täglich weniger als 3 Stunden gearbeitet werden kann, erhält man die ausgewiesene Erwerbsminderungsrente (im Beispiel: 939,00 €). Bei einer teilweisen Erwerbsminderung, bei der täglich zwischen 3 und 6 Stunden gearbeitet werden kann, beträgt die Rente die Hälfte.

Aber wie hoch ist danach die Altersrente, und was passiert, wenn die Erwerbsminderung nicht anerkannt wird?

Wenn man erwerbsunfähig ist, jedoch keine Erwerbsminderung anerkannt wird, erhält man keine Erwerbsminderungsrente und nach Erreichen der Regel-Altersgrenze eine Rente gemäß der „erreichten Anwartschaft” (im Beispiel: 253,50 €). Erhält man eine Erwerbsminderungsrente, so endet diese mit dem Erreichen des Regelrentenalters. Anschließend erhält man eine Altersrente, die jedoch nicht so hoch ist wie die ausgewiesene Regelaltersrente, sondern in Höhe der Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung (im Beispiel: 939,00 €).

So gewinnen Sie die Kontrolle über Ihre finanzielle Zukunft

Ihre Renteninformation ist entscheidend für Ihre finanzielle Zukunftsplanung. Indem Sie die Rentenformel, die Bedeutung Ihrer erreichten Anwartschaft und die Auswirkungen der Erwerbsminderungsrente verstehen, können Sie auch Ihre finanzielle Sicherheit im Alter proaktiv planen und handeln.

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