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16. März 2023

Hinterbliebenenrente: Was Sie wissen sollten!

Wenn der Ehe- oder Lebenspartner stirbt, ist die Trauer über den Verlust des geliebten Menschen schwer zu ertragen. Wenn die finanzielle Lebenssituation der Hinterbliebenen zusätzlich negativ beeinflusst wird, wiegt es doppelt schwer. Plötzlich fehlt ein Arbeitseinkommen in der Familie, doch die meisten Ausgaben bleiben.
Hinterbliebene eines gesetzlich Rentenversicherten erhalten als finanzielle Unterstützung von der deutschen Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente, auch bekannt als Witwenrente bzw. Witwerrente. Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt von der Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen und von weiteren individuellen Umständen ab. Besonders wichtig ist dabei die Anrechnung von eigenen Einkünften des Hinterbliebenen sowie Kindererziehungszeiten. Diese Individualität und die damit verbundene Berechnungskomplexität ist der Grund, warum die amtlichen Renteninformationen keine Auskunft zur Hinterbliebenenrente enthalten. Eins ist jedoch klar: In jedem Fall handelt es sich nur um einen Bruchteil des weggefallenen Einkommens, das selten ausreicht, um die entstehenden Versorgungslücken zu schließen.

Altes und neues Hinterbliebenenrecht

2002 wurde die Hinterbliebenenversorgung reformiert und verschlechtert – mit einer Übergangszeit für das alte Recht. Zum einen wurden die Rentenhöhen reduziert (auch durch Verschärfung der Anrechnungsregeln), zum anderen wurde die Bezugsdauer verkürzt. Wurden nach altem Recht nur wenige Einkommensarten auf die Hinterbliebenenvorsorge angerechnet, so wird nach neuem Recht nahezu jede Einkommensart angerechnet. Nach altem Recht wurden die Renten in der Regel lebenslang gezahlt. Nach neuem Recht hingegen beträgt die Rentengarantiezeit nur noch 24 Monate. Nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit sind längere Bezugszeiten möglich.

Hohe Berechnungskomplexität

Alle genannten Faktoren erhöhen zusätzlich die ohnehin schon komplexen Berechnungen der individuellen Versorgung. Hierfür gibt es diverse Software-Unterstützungen, gute und weniger gute mit eingeschränkter Aussagekraft. Die weniger guten beschränken sich auf die Angabe einer konstanten Rentenhöhe, ohne deren Dauer mitanzugeben. Meist wird damit eine zu gute Absicherung vorgegaukelt. Gute Lösungen prognostizieren die unterschiedlichen Rentenhöhen samt Bezugsdauer für alle unterschiedlichen Phasen der Hinterbliebenenversorgung. Dabei gibt es mindestens drei solcher Phasen, meist jedoch fünf. Hier ein Beispiel:

  1. Gnadenvierteljahr mit erhöhter Witwen-Rente
  2. Danach „Kleine Witwenrente“ bis zum 24. Monat nach Hinterbliebenenfall oder (bei Kindern) „Große Witwenrente“ bis zum Ende der Kindererziehungszeit
  3. Danach keine Witwenrente bis zur Vollendung des 46. Lebensjahrs
  4. Ab Vollendung des 46. Lebensjahrs eventuell eine "Große Witwenrente“ bis zum Beginn der eigenen Altersrente
  5. Eigene Altersrente und evtl. zusätzlich „Große Witwenrente“

Den Blindflug stoppen

Eine gute Prognose-Software muss Klarheit darüber schaffen, mit welchen Rentenphasen und mit welchen zugehörigen Bruttorenten zu rechnen ist. Damit werden die unterschiedlichen Versorgungslücken der Rentenphasen deutlich. Nicht immer stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um alle Versorgungslücken zu schließen. In Abhängigkeit der individuellen Finanzierungsmöglichkeiten können nunmehr gezielt die besonders wichtigen Versorgungslücken ganz oder teilweise geschlossen werden.
So wird aus einem Blindflug im Versorgungsnebel ein leitbarer Flug mit Vorsorge-Radar.

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